- Ausführung und Leistung
- Mit der Auftragserteilung akzeptiert die Kundin / der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. Massgebend für die Behandlungsmethode ist das Textilpflegekennzeichen des Artikels. Fehlt das Textilpflegekennzeichen oder enthältes widersprüchliche oder unklare Angaben, so nehmen wir die Behandlung nach eigener fachmännischer Beurteilung und ohne vorgängige Information der Kundin / des Kunden vor. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen.
- Ein Reinigungserfolg kann nicht garantiert werden. Der Reinigungspreis ist in jedem Fall geschuldet.
- Der Textilpflegebetrieb kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen.
- Die durch den Textilpflegebetrieb erfasste Stückzahl respektive ausgezählten oder gewogenen Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung.
- Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen.
- Verantwortlichkeit
- Jede Haftung des Textilpflegebetriebes wird wegbedungen, ausgenommen für Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- oraussetzung einer Haftung des Textilpflegebetriebes ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlendem, unklarem oder widersprüchlichem Textilpflegekennzeichen wird eine Haftung ausdrücklich wegbedungen. Keine Haftung besteht ebenfalls, wenn der Kunde eine andere Behandlung in Auftrag gibt als auf dem Textilpflegekennzeichen angegeben oder wie vom Textilpflegebetrieb empfohlen.
- Auch bei grösster Sorgfalt und fachgemässer Bearbeitung der Artikel kann es zu Beschädigungen kommen, welche ausserhalb des Verantwortungsbereichs des Textilpflegebetriebes liegen. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau kann der Textilpflegebetrieb insbesondere keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente oder Bändel. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungender Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen.
- Der Textilpflegebetrieb kann für den Pflegeauftrag Vorbehalteanbringen (sogenannte Vorbehaltserklärung). Erteilt die Kundin / der Kunde den Pflegeauftrag trotz Vorbehaltserklärung, ist die Haftung des Textilpflegebetriebes für die in der Vorbehaltserklärung erwähnten Risiken ausgeschlossen.
- Sofern bei Schäden am Artikel oder bei Verlust desselben gemäss den vorliegenden AGB eine Verantwortlichkeit des Textilpflegebetriebes besteht, bemisst sich ein allfälliger Schadenersatz nach dem Zeitwert des Artikels im Zeitpunkt der Auftragserteilung, welcher gemäss der Zeitwerttabelle des Verbands Textilpflege Schweiz VTS für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln bestimmt wird. Der Kunde anerkennt, dass als Basis für den Zeitwert der effektiv bezahlte Preis massgeblich ist, sofern dieser nicht höher als der Neu- oder Wiederbeschaffungswert ist. Es obliegt der Kundin bzw. dem Kunden, den Nachweis des bezahlten Preises mittels Kaufquittung oder sonstiger Bestätigung zu belegen. Ein Real- oder Neuwertersatz des Artikels ist ausgeschlossen. Der Artikel geht nach Ersatz des Schadens ins Eigentum des Textilpflegebetriebes über.
- Ausgabe und Abholung
- Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen oder Leistungskürzungen.
- Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen vollständige Bezahlung und gegen Rückgabe des Abholscheines. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache.
- Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innerhalb dieser Frist, kann der Textilpflegebetrieb entschädigungslos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpflegebetrieb seine Kundin / seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse der Kundin / des Kunden bekannt sind. Es besteht jedoch keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegebetriebes, diesbezüglich Nachforschungen anzustellen.
- Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand gegen Rückerstattung des bereits bezahlten Preises zurückgegeben. Der Kunde verzichtet auf weitere Ansprüche gegenüber dem Textilpflegebetrieb.
- Beanstandungen
- Reklamationen der Kundin / des Kunden müssen unter Vorlage der Zahlungsquittung spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen ab Entgegennahme des Artikels erfolgen.
- Beanstandungen werden vom Textilpflegebetrieb sorgfältig geprüft und begründet beantwortet oder erklärt. Dem Textilpflegebetrieb steht das Recht zur Nachbehandlung oder Reparatur des Artikels zu. Das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle usw.) wird nach Möglichkeit im Einvernehmen mit der Kundin / dem Kunden festgelegt.
- Kommt keine Einigung zustande, wird empfohlen, den Schadenfall der Ombudsstelle Textil PSE zur Begutachtung und Schlich- tung zu unterbreiten.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
- Der Gerichtstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis befindet sich am Sitz des Textilpflegebetriebes.
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